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last update:
18.02.2012


Wir schulen auf unseren UL-Flugzeugen Comco Ikarus C 42B D-MHST und Aeroprakt A 22 D-MALI.

Unser nächster Theorie-Lehrgang beginnt am 02.01.2012.

Preise (inkl. 19 % MwSt.):

Grundgebühr für Verwaltung und Anmeldung:                         150 €
Diese Grundgebühr wird bei Anmeldung erhoben.
Auch wenn die Ausbildung nicht angetreten oder abgebrochen wird, 
ist eine Rückzahlung leider nicht möglich.
UL-Theorie-Ausbildung Dreiachser:                            60 h     720 €
UL-Praxis-Ausbildung Dreiachser: Mindestflugstunden: 30 h
Fluglehrergebühr:                                                             25 €/h
Flugstundenpreis inkl. Benzin:                                            95 €/h
Schul-Landegebühr in Riesa:                                  2,10 €/Landung
Landegebühr andere Flugplätze:                                     ortsüblich
Prüfungsgebühren:                                 siehe unter www.DULV.de

Flugschule:

THEORIE (vgl. § 42(3) LuftPersV):

Modul I ("Allgemeine Fächer"):
• Luftrecht
• Flugfunk
• Navigation
• Meteorologie

Modul II ("Spezielle Fächer"):
• Technik (und pyrotechnische Einweisung)
• Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Pyrotechnik wird durch die Flugschule geprüft
Theorie-Prüfung durch Prüfungsrat
PRAXIS (vgl. § 42(4) LuftPersV):

30 h Flugzeit auf aerod. gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische
und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.

Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat

Mindestalter: LuftVZO.pdf

für den Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen: LuftPersV.pdf

Antrag zur Lizenzaustellung
gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am
Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
Kopie des Personalausweises oder Passes
Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der 
Seiten 3 bis 9 daraus)
Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis